Gesetzliche Betreuung

Betreuung Claudia Weiss

 

Mein Name ist Claudia Weiss, ich lebe und arbeite in Bernburg. Mit dieser Webseite möchte ich gerne Ihre Fragen auf dem Gebiet der gesetzlichen Betreuung beantworten und werde versuchen, Ihnen die Skepsis und Vorbehalte gegenüber der gesetzlichen Betreuung  zu nehmen. 

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Aufgabenkreise – Claudia Weiss

Gesundheitssorge Claudia Weiss

Gesundheitssorge

  • ärztliche Behandlung sicher stellen
  • Pflegedienste beauftragen
  • Rehabilitationsmaßnahmen einleiten
  • Klinikbehandlung veranlassen
Vermögenssorge Betreuung Claudia Weiss

Vermögenssorge

  • Renten, Sozialhilfe oder Einkünfte geltend machen
  • Unterhaltspflichten prüfen
  • Schuldenregulierung einleiten
  • Erbangelegenheiten regeln
  • Vermögen und Finanzen verwalten
Heimangelegenheiten Betreuung

Heim und Wohnung

  • Verträge prüfen und abschließen
  • Interessen gegenüber der Einrichtung vertreten
  • Wohnraum erhalten
  • Mietverträge prüfen und abschließen
  • Leben in der eigenen Wohnung sichern
Behördenangelegenheiten Claudia Weiss

Behördenangelegenheiten

  • Interessen vertreten
  • Aufenthaltsrechte für Menschen nicht deutscher Herkunft sichern
  • Ansprüche durchsetzen
Claudia Weiss Betreuung Logo

Was ist Betreuung?

Claudia Weiss – Betreuung

Berufsbetreuer*innen beraten, unterstützen und vertreten volljährige Menschen, die im Zusammenhang festgestellter Beeinträchtigungen ihrer Gesundheit, ihrer körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit an der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit gehindert sind und deshalb ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können. Deshalb wird ihnen vom Gericht eine rechtliche Betreuerin oder ein Betreuer zur Seite gestellt. Diese unterstützen die betroffenen Menschen rechtlich, zum Beispiel bei der Regelung der Finanzen, Vertretung gegenüber Behörden, Organisation von pflegerischen Diensten oder Einwilligung in ärztliche Behandlungen. Das Betreuungsrecht ist 1992 in Kraft getreten und löste das umstrittene Vormundschaftsrecht ab. Seitdem gibt es keine Entmündigungen mehr. Nach dem neuen Betreuungsrecht bleiben die Betroffenen geschäftsfähig, wahlberechtigt, ehe- und testierfähig. Eine Betreuung wird nur für einen bestimmten Zeitraum und für bestimmte Aufgabenkreise eingerichtet.

Zusammenarbeit

Sie Interessieren Sich für meine Leistung als Gesetzliche Betreuerin? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf!

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